Dr. Max Stadler

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Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

05. 09. 2011

RUPPERT: Reformvorschlag der Koalition zur Reform des Wahlrechts wird positiv aufgenommen

BERLIN. Zu den Ergebnissen der heute stattgefundenen Öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag erklärt der Experte für Fragen des Wahlrechts der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:

Wir freuen uns über die vielen positiven Bewertungen unseres Wahlrechtsentwurfs. Die Ideen zur Optimierung nehmen wir auf. Im Modell der Koalition werden die Bundesländer zu getrennten Wahlgebieten. Ihre Sitzkontingente werden nach der Wahlbeteiligung verteilt und es erfolgt eine Verwertung der positiven Reststimmen der Bundesländer in Form von Erfolgswertmandaten. Der Koalitionsvorschlag erfüllt den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts; das negative Stimmgewicht wird verhindert. Der Gesetzentwurf greift nur minimalinvasiv in das bewährte Wahlrecht ein. Einige Sachverständigen vertreten die Auffassung, dass lediglich bei der Verteilung zusätzlicher Erfolgswertmandate Nachbesserungsbedarf besteht. Die Koalition wird sich für eine Änderung des betreffenden Abschnitts einsetzen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen.

Die Anhörung zeigt, dass die Vorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke, die eine Verrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten vorsehen, das negative Stimmgewicht beseitigen. Jedoch ergeben sich jeweils andere schwerwiegende und verfassungsrechtlich bedenkliche Probleme. Der Reformvorschlag der SPD, der Ausgleichsmandate vorsieht, trägt hingegen kaum zur Reduzierung des negativen Stimmgewichts bei. Er ist keine Lösung des Auftrags, den das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber gestellt hat.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
817-Ruppert-Wahlrechtsreform.pdf (2011-09-05, 132.70 KB)


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